Notinsel

Notinsel

Kinder sicher unterwegs im öffentlichen Raum und digital.

Angst und Gefahren gehören zum Alltagsleben dazu. Wenn Kinder erleben müssen, dass auch der Schulweg ein Gefahrenweg sein kann oder wenn ihnen sonst etwas passiert ist, brauchen Sie Unterstützung und einen Zufluchtsort. Auf dem Spiel- oder Sportplatz, in der Schule oder auf dem Weg nach Hause.

Alle Geschäfte mit dem Notinsel-Zeichen an der Tür bieten Kindern Zuflucht. Beteiligte Geschäfte setzen darüber hinaus ein deutliches Zeichen für den Kinderschutz und gegen potenzielle Täter. Neben der konkreten Anlaufstelle hat die Notinsel vor allem auch eine wichtige vorbeugende Funktion.

Damit Kinder auf ihren Wegen nicht verloren gehen, hat die Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel + Gretel mit der Notinsel ein Zeichen geschaffen, das Kindern sichere Zufluchtsorte bietet. An 230 Standorten deutschlandweit signalisieren ca. 17.000 Geschäfte, die das Notinsel-Zeichen an der Tür tragen, den Kindern: "Wo wir sind, bist Du sicher."

Mit dem deutschlandweit größten Kinderschutzprojekt im öffentlichen Raum gelingt es, Kindern in akuten Gefahrensituationen Schutz zu bieten, Menschen zum Hinsehen und Handeln zu bewegen und ein breites Bewusstsein für Kinder zu schaffen.

Zur Projektwebsite

www.notinsel.de

Erreichte Kinder Notinsel
ca. 2.200.000
erreichte Kinder
Standorte in Deutschland
238
Standorte
Lehrkräfte Echt Klasse
ca. 17.000
Geschäfte
Start der Notinseln
Seit
2002
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Das Projekt Notinsel - was steckt dahinter?

Kinder sind Übergriffen, Gewalt und vielen Gefahren oft schutzlos ausgeliefert. Sie sind die Schwächsten und damit schutzbedürftigsten Mitglieder unserer Gesellschaft.

Die Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel hat 2002 mit dem Notinsel-Projekt eine Initiative ins Leben gerufen, die Kindern und Jugendlichen in Not- und Gefahrensituationen Fluchtpunkte aufzeigt, in denen sie Schutz, Hilfe und Ansprechpartner*innen finden.

Das Projekt soll auch die örtlichen und regionalen (ehrenamtlichen) Strukturen nutzen und noch besser vernetzen. So engagieren sich der Einzelhandel, Banken, Apotheken, Gastronomie, öffentliche Einrichtungen uvm. als Notinsel. Auch Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen sind profitierender und gleichzeitig aktiver Partner des Projektes.

FAQs

1. Wovor sollen Notinseln schützen?

Gefahren und (vermeintliche) Notlagen für Kinder und Jugendliche können vielfältig sein. So sind Bedrohung durch gewaltbereite Jugendliche, gewalttätige Auseinandersetzungen oder aggressive Menschen und Tiere beispielhafte Gründe warum Kinder eine Notinseln nutzen. Es ist meist nicht der „böse fremde Mann“, der kleine Kinder entführt. Viel häufiger sind es die vermeintlich kleineren Notlagen, die Kindern Angst und Kummer bereiten: Das Verlaufen! Der verlorene Geldbeutel oder das Handy, die
Angst vor den Jungs aus der Parallelklasse. Auch und gerade für diese Fälle sind die Notinseln Anlaufstelle und bieten akut Hilfestellung. Notinseln leisten praktische Hilfe, z.B. mit einem Pflaster oder dem Anruf Zuhause oder in der Schule.

2. Wie funktioniert das Projekt Notinsel?

Die Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel + Gretel ist Initiator und bundesweiter Träger des Notinsel-Projekts. Für die Einführung und Umsetzung der Notinsel in verschiedenen deutschen Städten, Landkreisen und Orten kooperiert die Stiftung zusammen mit jeweils einer regionalen gemeinnützigen oder städtischen Einrichtung. Dieser regionale Notinsel-Standort-Partner (auch Projektpartner) setzt das Projekt Notinsel in der jeweiligen Stadt/Region um und ist verantwortlich für die langfristige Betreuung
des Projekts vor Ort und im Internet für den eigenen Standort. OHNE Standort-Partner können leider KEINE Geschäfte/Läden in der betreffenden Stadt/Region Notinsel werden.

3. Wie wird man Notinsel-Standort-Partner?

Man wird Notinsel-Standort-Partner, in dem man mit der Deutschen Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel Kontakt aufnimmt, nach einer umfassenden Abstimmung eine Notinsel-Partner-Vereinbarung unterzeichnet und dann das Projekt umsetzt. Die Partner-Vereinbarung beinhaltet vor allem die Umsetzung von Maßnahmen zum Aufbau und zur Pflege des Notinsel-Projektes vor Ort, die Pflege der Notinseln analog und der Daten digital sowie der Aufbau von hilfreichen (ehrenamtlichen) Netzwerken am Standort sowie die Bekanntmachung der Notinsel in Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen. Der Standort-Partner ist für die Auswahl und Aufnahme der Notinseln verantwortlich. Wenn Sie als städtische oder gemeinnützige Organisation für Ihre Stadt, den Landkreis oder die Gemeinde verantwortlicher Notinsel-Standort-Partner werden möchten, sprechen Sie uns gerne an:
Per Mail an: info@notinsel.de

4. Welche Kosten kommen auf den Standort-Partner zu?

Wie jedes Projekt muss auch das Projekt Notinsel finanziert werden. Die Hauptkosten trägt die Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel. Dennoch benötigt das Projekt eine anteilige Co-Finanzierung, damit die vielfältigen Maßnahmen, insbesondere die technische Weiterentwicklung und Betreuung sowie die Betreuung des Gesamtprojektes aufrechterhalten werden kann.
Die Beteiligung der Notinsel-Standort-Partner setzt sich wie folgt zusammen:
a) EINMALIGER Kostenbeitrag im ersten Jahr in Höhe von 750,00 Euro.
b) JÄHRLICHE Betreuungspauschale ab dem zweiten Jahr in Höhe von 175,00 Euro p.a.

Standortbezogene Material- und Druckkosten hängen immer von den Auflagen ab und welche Maßnahmen zur Erreichung der Schüler*innen vor Ort getroffen werden. Die Standortpartner können mit Hilfe unserer Druckvorlagen ihr eigenes Notinse-Material herstellen und z.B. Druckereien am Ort unterstützen. Materialien OHNE Standortbezug wie der Notinsel-Türaufkleber muss über uns bestellt werden. Materialien und Preisen sind in der Notinsel-Materialiste aufgeführt.

5. Was sind die Aufgaben eines Standort-Partners?

  • Betreuung des Standortes, der „neuen“ und „alten“ Notinsel-Geschäfte
  • Überprüfung der Notinsel-Geschäfte
  • Vernetzung mit Geschäften, Schulen u. Jugendeinrichtungen. Wir empfehlen die Verteilung von Infomaterial an festen Tagen im Jahr (z. B. Schulanfang).
  • Belebung des Projektes durch Aktionen wie Kinderfeste, Schul- und Stadtfeste, eigene Aktionen wie eine Notinsel-Stadtrally usw.
  • Die Web-App mit den Notinsel-Daten immer vollständig und aktuell halten. Notinseln ohne eine E-Mail werden nach dem nächsten Update nicht mehr angezeigt.
  • Sie sollten immer ausreichend Ersatzmaterial (NI-Aufkleber, Handlungsanweisungen) sowie Informationsmaterial auf Lager haben
  • Durchführung von Umfragen über die Inanspruchnahme der Notinseln (einmal jährlich)

6. Wer kann Notinsel werden?

Erste Voraussetzung ist, dass es in der betreffenden Stadt/Region bereits einen Notinsel-Standort-Partner gibt. Gibt es diesen, können Geschäfte, Läden, Banken etc., welche über Publikumsverkehr verfügen und die folgenden Kriterien erfüllen, Notinsel werden: 
Der Geschäftsraum, die Praxis, die Bankfiliale muss ebenerdig (im EG!) liegen und für Kinder von der Straße gut erreichbar und zugänglich sein (Geschäfte in Hinterhöfen sind nicht geeignet, weil man so Gefahrensituationen erst schaffen kann). Notinseln, bei denen Kinder erst klingeln oder nach der Tür suchen müssen, sind nicht geeignet. Über die Geeignetheit von Geschäften, die nur eingeschränkte Öffnungszeiten haben (z.B. nur 2-3 mal wöchentlich von 14-16 Uhr geöffnet haben), muss der Standort-Partner im Einzelfall entscheiden. In einer Notinsel soll das hilfe- oder schutzsuchende Kind keinen anonymen Geschäftsraum vorfinden, sondern gleich, wenn es die Tür rein kommt eine Ansprechperson antreffen können. Grundsätzlich haben die Standort-Partner und die Stiftung selbst immer das Recht -ohne Angabe von Gründen- einem Geschäft den Status einer Notinsel zu verwehren oder abzuerkennen.

7. Wie werde ich als Geschäft Notinsel?

Indem Sie Ihren Notinsel-Standort-Partner kontaktieren. Diesen finden Sie auf der Notinsel-Webseite oder in der Notinsel-App unter „Standorte“. Immer der ERTSTE EINTRAG in der Liste der Notinseln (GRÜNE FARBE!). Von Ihrem Standort-Partner erhalten Sie eine Selbstverpflichtung (Notinsel-Geschäfte-Vereinbarung) zum Ausfüllen und Unterschreiben. Mit Ihrer Unterschrift erklären sie sich bereit einem Kind in Not- oder Gefahrensituationen zu helfen. Alle Notinsel-Partnergeschäfte werden durch einen Notinsel-Aufkleber (inkl. QR-Code) an der Tür gekennzeichnet, der gut sichtbar für Kinder angebracht wird. Damit signalisieren sie Kindern ihre Hilfsbereitschaft im Ernstfall, verpflichten sich zum Hinsehen und Handeln und setzen ein deutliches Zeichen für den Kinderschutz und gegen potenzielle Täter. Die Mitarbeiter*innen dieser Partnergeschäfte erhalten eine Handlungsanweisung, die genau beschreibt, was im Notfall zu tun ist.

8. Was beinhaltet die Selbstverpflichtung, die ich als künftige Notinsel unterschreibe?

Die Vereinbarung verpflichtet die teilnehmenden Geschäfte dazu, ihr Geschäft mit einem Notinsel-Aufkleber (inkl. QR-Code) sichtbar zu kennzeichnen. Dieser Aufkleber darf nur am Ladenfenster oder der Tür des teilnehmenden Geschäfts angebracht werden und muss bei Geschäftsaufgabe oder Geschäftewechsel entfernt werden. Das gilt grundsätzlich auch wenn das Nachfolge-Geschäft weiter Notinsel bleiben möchte – dann ist auf jeden Fall eine neue Registrierung notwendig und die Absprache mit dem Standortpartner. Die teilnehmenden Geschäfte und deren Mitarbeitenden verpflichten sich dazu, die Sorgen eines hilfesuchenden Kindes ernst zu nehmen und entsprechend der Handlungsanweisung vorzugehen. Die Selbstverpflichtung weist darauf hin, dass das Jugendamt, der lokale Projektträger und auch Hänsel+Gretel jederzeit, unangemeldet das Geschäft aufsuchen können. Grundsätzlich kann auch bei Bedarf ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt werden.

9. Entstehen mir als Notinsel-Geschäft Kosten?

Nein, den teilnehmenden Geschäften entstehen keine Kosten. Die Kosten für den Druck des Werbe- und Informationsmaterials, sowie der Ausstattung für die Notinseln werden vom regionalen Projektträger oder von Hänsel+Gretel getragen. Was müssen die Notinseln tun?

Die Mitarbeitenden werden nicht explizit geschult, sind aber ausreichend darüber zu informieren, dass das Geschäft „Notinsel“ ist und auch wie gemäß der Handlungsanweisung vorzugehen ist. Die Mitarbeitenden in den Notinseln sollen den Anfang einer Hilfskette bilden, um möglichst schnell an die richtigen und geschulten Ansprechpartner*innen oder die Eltern abzugeben. Die Mitarbeitenden dürfen keine eigenmächtigen Untersuchungen oder gar laienhafte psychologische Beratung leisten. Der gesunde Menschenverstand ist entscheidend und alles darüber hinaus, schädlich. Die Handlungsanweisung -welche jede Notinsel zusammen mit dem Aufkleber erhält- gibt ausreichende Orientierung für das richtige Handeln im Notfall.

10. Welche Notfälle können vorkommen?

Oftmals handelt es sich um die kleinen „Wehwehchen des Alltags“, z.B. hat ein Kind seinen Schlüssel verloren, den letzten Bus verpasst, sich verlaufen oder verletzt. Hier reicht meist ein Anruf bei den Eltern oder ein Pflaster.

Oder ein Kind wird von größeren Kindern oder einer Gruppe geärgert, verfolgt, gemobbt oder sogar körperlich angegriffen. Gerade die Gewalt unter Kindern darf in ihrer Häufigkeit nicht unterschätzt werden. Oft hilft ein selbstbewusstes und verbales Einmischen, um die Situation zu entspannen.

Die Notinsel konnte schon in zahlreichen Situationen helfen, z.B. wurden Kinder von Erwachsenen verfolgt oder in einem bekannten Fall aufgefordert, mit einem fremden Erwachsenen mitzugehen. Solche Fälle sind nicht die Tagesordnung, aber können dennoch vorkommen. Jeder einzelne Fall, der mit Hilfe der Notinsel gelöst werden konnte, zeigt uns, wie wichtig das Projekt sein kann.

11. Wer sind die Schirmherren bzw. wer ist Botschafter des Projekts?

Schirmherr*innen sind oft die aktuellen politischen Entscheider*innen, wie z.B. Oberbürgermeister*innen des jeweiligen Standorts. Es ist dabei aber auch darauf zu achten, dass sich Ämterbesetzungen ändern und man sich rechtzeitig um Ersatz oder Vertretungen bemüht.

12. Welche Erfahrungswerte gibt es? Beispiele

Es gibt seit Bestehen des Projektes im Jahr 2002 und an dem weit über 200 Standorten die unterschiedlichsten Reaktionen und Vorkommnisse. Beispielweise könnten 32 Fälle nach 1 Jahr in Ludwigshafen, 17 Fälle in Karlsruhe bei 275 befragten Geschäften festgestellt werden. Ein Mädchen flüchtete sich in Bochum zum Bäcker, weil ein fremder Mann sie mit nach Hause nehmen wollte. Dieser und weitere Fälle berichten auch immer wieder regionale und überregionale Medien. Jeder der genannten und die viele nicht aufgeführten Fälle rechtfertigen jede einzelne Notinsel. Eine umfassende statistische Erfassung existiert nicht, jeder Standort handhabt das individuell.

13. Wie viele Notinsel-Standort und -Geschäfte gibt es derzeit?

Die aktuelle Zahl der Standorte ist jederzeit der Web-App: www.notinsel.de zu entnehmen.
Die Zahl der Geschäfte schwankt naturgemäß. Aktuell sind rund 17.000 Notinsel aufgeführt.

14. Wo liegt der Mehrwert der Notinsel?

Helfen muss jeder, das ist die Realität! Das Projekt Notinsel regt an, dass Helfen zur Selbstverständlichkeit wird. Bei den Menschen, die in der Notinsel stehen, bei Eltern, die sich mit dem Projekt beschäftigen und mit ihren Kindern den Schulweg bewusster planen. Die Notinsel regt zu Hause und in der Schule zum Gespräch mit den Kindern an. Die Verkehrserziehung klärt beispielsweise nicht nur über den sicheren Schulweg und die Gefahren des Straßenverkehrs auf, sondern zeigt die Notinseln auf dem Schulweg. Lehrer*innen nutzen das Projekt zum Schuljahresbeginn Kinder für Gefahren -und Notsituationen zu sensibilisieren. Themenwochen oder Notinsel-Aktionstage machen die Anliegen von Kindern präsent. Notinseln sendet zudem ein deutliches Signal an potenzielle Übergreifer und Aggressoren, dass Übergriffe und Gewalt an diesem Ort keinen Platz haben.

15. Warum ist das Notinsel-Projekt als sog. Social-Franchising umgesetzt?

Das Projekt Notinsel wurde 2002 in Karlsruhe von der Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel + Gretel initiiert um Kindern bei Gefahr Zufluchtsorte, im öffentlichen Raum (z.B. auf dem Schulweg), zu bieten. Schnell interessierten sich auch weitere Städte, Gemeinden und Landkreise für das Projekt. Um bei der Übertragung des Projektes eine gleichbleibende Qualität zu gewährleisten und Vorteile durch die Größe des Projektes zu nutzen, wurde die Notinsel-Partner-Vereinbarung und viele weitere Maßnahmen entwickelt, damit alle Standorte, eigenständig aber einheitlich -im Sinne der Wiedererkennung für Kinder- die Notinsel umsetzen konnten. Der Begriff „Social-Franchising“, ist der Fachbegriff einer Methode des NICHT kommerziellen Franchisings mit dem alleinigen Ziel den sozialen Nutzen durch die Übertragung eines einmal entwickelten sozialen Projektes auf andere Regionen zu übertragen. Alle angeschlossenen Standorte profitieren v on Best-Practice-Beispielen und den Erfahrungen anderer, den technischen Entwicklungen und haben enorme Kostenersparnisse, denn eine eigene Entwicklung eines solchen Projektes, mit all seinen Maßnahmen kann ein einzelner Standort schwer leisten bzw. der Aufwand dafür wäre zum Nutzen an einem Standort unverhältnismäßig. In der Gemeinschaft der Notinsel-Standorte bundesweit liegt die Kraft des Systems und damit die größt-mögliche Chance Kindern zu helfen. Das Modell des „Social-Franchising wird zur Übertragung sozialer Projekte vom Bundesverband Deutscher Stiftungen und der Bertelsmann Stiftung in Ihrer Veröffentlichung „Nachmachen erwünscht“ ausdrücklich empfohlen.

16. Kann mein Unternehmen mit mehreren Filialen Notinsel werden?

Seit 2017 gibt es die Möglichkeit, dass, größere Unternehmen mit ihrem Filialnetz in das Notinsel-Projekt mit aufgenommen werden können, sofern die Aufgaben eines Standortpartners von einer Zentrale übernommen werden. Hierbei geht das Unternehmen einen Partnervertrag mit der Deutschen Kinderschutzstiftung Hänsel + Gretel ein und wird somit ein „Notinsel-Standort“. Das Unternehmen kann anschließend, unabhängig der bestehenden Notinsel-Standorte, alle Unternehmensfilialen als Notinseln kennzeichnen. Bei Interesse und weiteren Fragen zu dieser Notinsel-Variante wenden sich geeignete Unternehmen bitte direkt an uns unter: info@notinsel.de

17. Kann eine Schule Notinsel-Partner werden?

Schulen können selbst Notinsel werden aber vor allem auch in Kooperation mit dem Standort-Partner aktiv dazu beitragen, dass die Notinseln vor Ort ausgebaut werden und auch die Schüler*innen stärker in das Projekt eingebunden sind. Z.B. suchen die Schulen/Schüler*innen nahe gelegene Geschäfte auf und machen diese zur Notinsel. Zudem ist es eine gute Möglichkeit, dass ältere Schüler*innen den jüngeren Schüler*innen z.B. den Schulanfänger*innen die Notinsel erklären. Dazu gibt es eigene Materialien. Bei Interesse wenden sich Schulen an ihren Standort-Partner oder an uns direkt: unter: info@notinsel.de

18. Für bestehende Notinsel-Standorte: Welche Notinsel-Materialien brauche ich für meinen Standort?

Alle Notinsel-Materialien sind in der Materialliste aufgeführt, die immer in aktueller Fassung im internen Notinsel-Bereich (Login mit ihrem Passwort) abrufbar zur Verfügung stehen. Die Druck-Abwicklung übernimmt gerne Frau Maria Sussner vom Hofmayer-Verlag für ihren Standort, falls Sie nicht selbst die Drucksachen erstellen. Das gilt nicht für Drucksachen die ausschließlich über uns direkt oder den Hofmayer-Verlag zu beziehen sind. 
Für die Geschäfte benötigen Sie folgende Materialien:

  • jeweils einen Notinsel-Auffleber + QR-Code (wird an der Tür oder dem Schaufenster von INNEN befestigt)
  • eine Handlungsanweisung mit regionalen Notrufnummern (damit die Mitarbeitenden in den Notinseln wissen, was im Ernstfall zu tun ist.)
  • die Handlungsanweisung (Muss stets griffbereit allen Mitarbeitenden zur Verfügung stehen.) Darüber hinaus empfehlen wir den Einsatz von Handzetteln, Flyern und/oder Plakaten.

19. Können die Notinsel-Materialien verändert werden?

Die Notinsel-Materialien können, bis auf die Personalisierung für Ihren Standort, nicht verändert werden. Die Einheitlichkeit des Projektes dient u.a. der Qualitätssicherung und Erkennbarkeit bei Kindern und Eltern. Alle Standorte treten nach außen gleich auf. Kinder können sich auf das Notinsel-Zeichen verlassen, auch wenn sie in einer anderen Notinsel-Stadt zu Besuch sind oder umziehen. Diverse Materialien (z.B. die Handlungsanweisung) können für jeden Standort individuell angepasst werden – mit eigenen Logos (Standortpartner und Sponsoren) und den regionalen Notrufnummern.

Die Notinsel wird immer mit einem Partner vor Ort umgesetzt.

Standortpartner des Notinsel-Projektes können z.B. städtische oder gemeinnützige Träger sein. Stadtverwaltungen, das Jugendamt, Bürgerstiftungen oder andere gemeinnützige Organisation und Vereine sind unsere Notinsel-Partner.

Auf Grundlage der Notinsel-Partnervereinbarung setzen die Partner das Projekt mit Hilfe unserer Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel um. Die Partnervereinbarung beinhaltet unter anderem, die Einheitlichkeit des Projektauftritts, die Bekanntmachung bei den Kindern sowie die Verantwortung für Auswahl und Pflege der Notinsel-Geschäfte.

Interessierte Standorte können die Notinsel-Partnervereinbarung und weitere Infos hier anfordern.

Größere Unternehmen mit einem Filialnetz ab ca. 50 Filialen können mit ihrem gesamten Filialnetz Partner des Notinsel-Projektes werden und die Funktion eines Standortpartners übernehmen.

Auf Grundlage der Notinsel-Partnervereinbarung für Unternehmen können diese unabhängig der bestehenden Notinsel-Standorte, alle Unternehmensfilialen zur Notinsel machen.  

Interessierte Unternehmen können die Notinsel-Partnervereinbarung und weitere Infos hier anfordern.

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Ansprechpartner

Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel

1. Voraussetzung: Es muss einen Standort-Partner vor Ort geben:

Damit ein Geschäft, ein Laden, eine Bankfiliale etc. Notinsel werden kann, muss das Projekt bereits am jeweiligen Ort existieren. Einzelne Geschäfte können OHNE Standortpartner vor Ort leider nicht teilnehmen. Engagierte Bürger und Geschäfte können aber gerne vor Ort anregen, das Notinsel-Projekt einzuführen. Am besten Sie sprechen mit der Stadtverwaltung.

2. Folgende Kriterien müssen Geschäfte erfüllen, um eine Notinsel zu werden:

  • Notinseln müssen ebenerdig leicht zugänglich und von der Straße gut sichtbar sein.
  • Notinseln dürfen während der Öffnungszeiten nicht verschlossen sein.
  • Notinseln haben regelmäßige (üblicherweise tägliche) Öffnungszeiten.
  • Notinseln sind keine anonymen Geschäftsräume. Ein Hilfe suchendes Kind findet leicht eine Ansprechperson.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie über den Standort-Partner zur Notinsel werden: Aktuelle Notinsel-Standorte hier!

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