Bild von links: Prof. Merk, Dr. Michael, Dr. Jäger-Roman, Prof. Strassburg, Prof Gahr, Bernd Schleich und Jerome Braun
Bildnachweis: Stiftung Hänsel+Gretel. Honorarfrei abdruckbar.

19.02.2015

Die Stiftung Hänsel+Gretel und deren „Kommission Kinderbewusstsein“ unterstützen die Petition DAKJ für einen Kinder- und Jugendbeauftragten des Deutschen Bundestags

Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DAKJ) startet gemeinsam mit ihren kinder- und jugendmedizinischen Mitgliedsgesellschaften und –verbänden eine Petition für die Einsetzung eines Kinder- und Jugendbeauftragten durch den Deutschen Bundestag.

„Von einem bzw. einer Beauftragten des Bundestages für die Kinder und Jugendlichen im Bundestag versprechen wir uns, dass deren Rechte im politischen und im öffentlichen Leben mehr in den Fokus genommen werden“, so der Generalsekretär der DAKJ, Prof. Dr. Manfred Gahr, der die Petition persönlich einreichte. Außerhalb der Kinder- und Jugendmedizin wurde die Petition von der „Kommission Kinderbewusstsein“ der Stiftung Hänsel+Gretel fachlich unterstützt, der zahlreiche renommierte Kinderrechtsexpertinnen und –experten angehören. Die Hänsel+Gretel Kommission Kinderbewusstsein fordert, dass der/die Kinderbeauftragte zur Reduzierung von Defiziten in der Haltung gegenüber Kindern seine Aufgabe ausschließlich im Lichte von Kinderbewusstsein ausübt.
Das Ziel ist, insgesamt über 50.000 Mitzeichnerinnen und -zeichner für diese Petition zu gewinnen, damit die mögliche Einsetzung eines bzw. einer Kinderbeauftragten öffentlich im Bundestag beraten wird. Denn bislang ist Deutschland noch nicht darin vorangekommen, Kinder und Jugendliche angemessen zu beteiligen. 

Auch 25 Jahre nach Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention und ihrer Ratifizierung durch die Bundesrepublik im Jahr 1992 bleibe in Deutschland noch viel zu tun, um die Umsetzung der Kinderrechte zu verbessern. Als Beispiele nennt Prof. Gahr: „Im eigentlich reichen Deutschland sind nach wie vor zu viele Kinder und Jugendliche von Armut und oft dadurch bedingten schlechteren Gesundheits- und Bildungschancen betroffen.“ Ein weiteres Beispiel für verletzte Kinderrechte sei die Situation von Flüchtlingskindern in Deutschland: ihre unangemessenen Lebensbedingungen, ihre eingeschränkte medizinische Versorgung und ihre eingeschränkten sozialen Rechte, ihre unzureichende Integration in unsere Bildungseinrichtungen und fehlende Mindeststandards bei den Altersfestsetzungsverfahren für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Kurz, der international geforderte Vorrang des Kindeswohls („best interest of the child“) in allen Bereichen, die Kinder und Jugendliche betreffen, werde in Deutschland allzu oft nicht respektiert.

Auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes forderte die Bundesregierung Anfang 2014 auf, Verfahren und Kriterien zu entwickeln, die gewährleisten, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen vorrangig berücksichtigt werden.1 Dazu gehören u.a. die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen für Kinder, Jugendliche und ihre Vertreter auf kommunaler, Landes- und Bundesebene; eine Stelle, die gute Daten hinsichtlich der Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen erhebt bzw. zusammenstellt (eine sog. Monitoring-Stelle) und die Schaffung einer zentralen Stelle, die die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention koordiniert. „Ein Kinder- und Jugendbeauftragter wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung dieser Ziele, wie sie auch von der UN gefordert werden“, so Prof. Gahr.

Weitere Infos:

Die DAKJ, ihre Mitgliedsgesellschaften und –verbände, die „Kommission Kinderbewusstsein“ sowie zahlreiche weitere Unterstützer haben in ihrem Umfeld dazu aufgerufen, Unterschriftenlisten auszulegen (erhältlich auf www.dakj.de (Link ist extern)) und der DAKJ zu übermitteln sowie für die Unterstützung der Petition bei E-Petitionen (https://epetitionen.bundestag.de/ (Link ist extern) ) zu werben.

Folgenden Wortlaut hat die Petition der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. für die Einsetzung einer bzw. eines Kinderbeauftragten des Deutschen Bundestages:

„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, eine(n) Kinder- und Jugendbeauftragte(n) des Deutschen Bundestages einzusetzen.
Sie/Er soll

- unabhängig und nicht weisungsgebunden sein,
- Gesetze und Entscheidungen der Exekutive daraufhin überprüfen, ob sie den Rechten  
  unserer Kinder und Jugendlichen entsprechen,
- Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen, deren Eltern und für
  KinderrechtsvertreterInnen sein,
- auf eigene Initiative hin tätig werden, wenn Kinderrechte verletzt sein könnten.“