03.12.2012

Karlsruhe, 03. Dezember. Die Stiftung Hänsel+Gretel investiert 60.000 Euro für die Bildung einer „Expertenkommission Kinderbewusstsein für Deutschland“. Die Kommission, die aus sieben fachlich renommierten Wissenschaftlern besteht, soll dafür Sorge tragen, dass Kinderbewusstsein in wenigen Jahren so selbstverständlich wird wie Umweltbewusstsein. Eine Medienkampagne der Stiftung unterstützt die Arbeit der Kommission. Am 15. Mai 2013 wird bereits zum zweiten Mal der „Tag für Kinderbewusstsein in Deutschland“ von der Stiftung ausgerufen.

Die Stiftung Hänsel+Gretel will dafür sorgen, dass kein Kind in Deutschland verloren geht. Das gelingt nur, wenn Erwachsene stärker als bisher mit den Augen von Kindern sehen lernen und auf ihre individuellen Bedürfnisse stärker eingehen.

„Die Empathie, die Menschen in unserem Land der Umwelt gegenüber aufbringen, ist vorbildlich. Die Empathie gegenüber Kindern ist es noch nicht“, sagt Sozialministerin a.D. Barbara Schäfer-Wiegand. „Kinderbewusstsein“ ist die höchste Form des guten Umgangs von Erwachsenen mit Kindern. „Damit Menschen in allen Bereichen der Gesellschaft ein solches Bewusstsein erlangen oder verstärken, bedarf es der Empathie eines jeden Erwachsenen und des gesellschaftlichen Willens, aus der Perspektive der Kinder zu denken und zu handeln“, so die erste Vorsitzende der Stiftung Hänsel+Gretel weiter.

Die beiden Kommissionsmitglieder Dr. Andreas Oberle, Klinikum Stuttgart, und Dr. Theodor Michael, Charité Berlin, sehen eine große Chance in der Bildung dieser Kommission, ganz praktisch an einem Perspektivwechsel in der Gesellschaft arbeiten zu können und zu verbessern, wie Erwachsene, das familiäre und soziale Umfeld oder auch die Politik in Zukunft mit Kindern umgehen.

Die Kommissionsmitglieder fordern als erstes die Einrichtung eines politisch legitimierten Kinderbeauftragten auf Landes- und Bundesebene. Auf kommunaler Ebene gibt es teilweise gut funktionierende Strukturen für die Förderung des individuellen Kinderbewusstseins, unter anderem wurden Kinderbüros eingerichtet, die auch als Kinderinteressenvertretung fungieren.

„Wir sollten uns ein Beispiel am Wehrbeauftragten der Bundesregierung nehmen. Sein Amt ist im Grundgesetz Artikel 45b verankert und ihm steht ein Mitarbeiterstab von über 50 Mitarbeitern zur Verfügung bei einer nominellen Stärke von 250.000 Soldaten. Kinder gibt es in Deutschland 13,1 Mio., einen Kinderbeauftragten jedoch nicht,“ sagt Dr. Theodor Michael.

Durch die Beauftragung eines/r „Kinderbeauftragten“ wäre eine breite Unterstützung von Kinderbewusstsein möglich. Dabei geht es darum, Strukturen in der Politik, in der Wirtschaft und Bereichen der Gesellschaft zu erarbeiten, die bei allen Entscheidungen die Perspektive von Kindern einbeziehen.